Eb 831 (96, 16 – 96, 20)

Wenn du eine Frau untersuchst, der etwas wie Wasser abgegangen war, dessen Ende wie gebackenes Blut war, sagst du folglich dazu: „Das ist eine Kratzwunde auf ihrem Uterus.“ (Und) du bereitest ihr folglich Nilerde des Wasserholers*; werde mit Honig und mit Bleiglanz zerstoßen; ein Streifen* aus feinstem Leinen werde damit gesalbt. Werde über 4 Tage hinweg in ihr „Fleisch“ (d. h. ihre Vulva) gegeben.

*Deutung unsicher